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Vergabeplattform V5.5

Zum einen könne die Prüfer die Wertung in der e-Vergabe durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass für den Prüfer ein Benutzer mit den notwendigen Berechtigungen existiert und dass er die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung seiner Aufgaben auf der e-Vergabeplattform über Schulungen erhalten hat.

Achtung: Möchten Sie einem externe Prüfer über den Bookmark-Link einladen, so muss vorher

der externe Prüfer als Plattform-Benutzer erfasst sein,

diesem Benutzer die passende Rolle zugeordnet sein,

dieser Benutzer die entsprechenden Berechtigungen für die aktuelle Vergabe haben.

 

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Über die Funktionalität Bookmark im Aktionenmenü kann eine Mail versendet werden, die alle Informationen zur Vergabe sowie einen Bookmarklink enthält. Der externe Prüfer kann über diesen Bookmarklink direkt in die Vergabe wechseln und seine Prüftätigkeit vornehmen.

Diese Vorgehensweise benötigt aber Vorbereitungszeit, da der Prüfer mit der Plattform vertraut sein muss.

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Erfassen Sie die E-Mail Adresse des Empfängers und klicken Sie auf E-Mail versenden. Der Inhalt der Nachricht kann geändert werden.

Achtung: Ändern Sie auf keinen Fall den Link zur Vergabe, da der externe Prüfer sonst eventuell nicht auf die Vergabe zugreifen kann!