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Ex-Ante Bekanntmachungen für Ausschreibungen

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Neben der für alle Mandanten zur Verfügung stehenden und unveränderten Ex-Ante Bekanntmachung nach §20.4 VOB/A 2019 (>25.000 EUR ohne USt.), können Ex-Ante Bekanntmachungen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen bei Lieferleistungen und Dienstleistungen (ggfs. auch UVgO) konfiguriert und dann in den Verfahren publiziert werden.

Dies muss entsprechend am Mandanten aktiviert und zusätzlich von der Plattform-Administration des Mandanten konfiguriert sein. Lesen Sie hierzu den Abschnitt Ex-Ante Bekanntmachungen im Bereich der Konfiguration.

 

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Wurde dies für das entsprechende Verfahren konfiguriert, so kann beim Anlegen einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe die Ex-Ante Bekanntmachung aktiviert und die Begründung der Veröffentlichungspflicht im Feld Begründung erfasst werden.

Ist dies der Fall wird für diese Ausschreibung

ein Register Bekanntmachung angelegt,

die Termine um den Zeitraum der Bekanntmachung erweitert,

sowie ein Freigabeprozess für die Bekanntmachung angelegt.

Den Bietern wird auf der Außenseite der Vergabeplattform eine Information angezeigt. Dies ist eine reine Information, es ist keine Bewerbung möglich.

Wartefrist

Wenn Sie eine Wartefrist von z.B. 7 Kalendertagen zwischen dem Tag der Veröffentlichung und der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten einhalten wollen, so geben Sie zunächst nur die Bekanntmachung frei und fordern die Bieter nach dieser Frist zur Angebotsabgabe auf. Um den Prozess zu automatisieren, kann hierzu eine "Eigene Aufgabe" definiert werden, die Sie bei Erreichen der Frist entsprechend informiert.

Voraussetzung

Die Ex-Ante Bekanntmachungen (außer §20.4 VOB/A 2019 diese ist immer aktiv!) sind nur möglich, wenn diese Funktion an Ihrem Mandanten vom RIB Support eingerichtet wurde!