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Vergabeplattform V5.5

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Freier Zugang zu den Vergabeunterlagen

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Für begründete Vergabeverfahren mit besonderem Vertrauensschutz oder Geheimhaltungsgebot der Vergabeunterlagen (z.B. bei Verfahren nach VSVgV oder VOB-VS) kann es erforderlich werden, die Unterlagen nicht frei zugänglich zur Verfügung zu stellen.

 

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Hierzu steht eine Option Freier Zugang zu den Vergabeunterlagen in den Grunddaten zur Verfügung. Hier kann mit Angabe einer Begründung die Abweichung von der Vorbelegung ausgewählt werden.

Lesen Sie hierzu den Abschnitt Anzeige der Lesefassung in iTWO tender.

 

Achtung: Die richtige Anzeige der Vergabeunterlagen (mit der aktiven Option Freier Zugang zu den Vergabeunterlagen) auf den Außenseiten von iTWO tender setzt immer voraus, dass Sie die Bekanntmachung UND die Vergabeunterlagen unmittelbar nacheinander freigeben. Tun Sie dies nicht und geben zum Beispiel nur die Bekanntmachung frei, werden die Vergabeunterlagen für die Bieter immer unvollständig angezeigt!

 

Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Bestimmungen/Verordnungen.