Bitte aktivieren Sie JavaScript, um diese Site anzuzeigen. 

Vergabeplattform V5.5

Navigation: Vergabeplattform: RIB eVergabe > Arbeiten mit der Plattform > Kommunikation mit Firmen > Kommunikation

Frist definieren

Scrollen  Zurück Oben Weiter Mehr

Das Prinzip der An- oder Nachforderungen ist zunächst immer, dass der Bieter fehlende oder ergänzende Dokumente bis zu einem bestimmten Datum bei der Vergabestelle einreichen muss. Es muss daher eine Frist definiert werden, bis zu der eine Firma die fehlenden Nachweise vorzulegen hat. Optional können Sie eine An- oder Nachforderung auch ohne eine Frist versenden.

Dies erfolgt in der Spalte Frist mit Doppelklick auf das Datumsfeld, das jeweils hinter einem Dokument angezeigt wird.

 

Achtung: Ohne eine Frist ist zunächst kein Versand möglich. Wenn Sie tatsächlich keine Frist definieren möchten, dann lesen Sie bitte den Abschnitt Kommunikation ohne Frist.

 

Das Bild zeigt wie für den Bieter Nummer 5 eine Frist erfasst wird.

 

clip2261

 

In der Spalte Frist machen Sie einen Doppelklick und wählen für diesen Bieter ein Datum aus.

 

clip2262

 

Bis zu dieser Frist muss der Bieter die von Ihnen geforderten Dokumente wieder einreichen. Ist die Frist überschritten, kann die Firma keine Dokumente mehr hochladen.