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Vergabeplattform V5.5

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Merkblatt Signaturen

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Die Anwendung der Textform oder der Einsatz von Signaturen ist in der VOB/A im §11 (Grundsätze der Informationsübermittlung) und §13 (Form und Inhalt der Angebote), sowie in der VgV im §53 (Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote) geregelt. Im Bereich der UVgO ist dies im §38 (Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote) geregelt.

Hierbei ist von der Vergabestelle in der Regel nach §11.4 VOB/A bzw. §53.1 VgV und §38.1 UVgO die Textform zu verwenden.

Abgabeform_1

Stellen die zu übermittelnden Daten eine erhöhte Anforderung an die Sicherheit, kann die Vergabestelle in zu begründenden Ausnahmefällen nach §11.5 VOB/A bzw. §53.3 VgV und §38.6 UVgO die Verwendung von elektronischen Signaturen vorschreiben. Hierbei kann, je nach Höhe der Schutzbedürftigkeit, eine Angebotsabgabe mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur/Siegel oder einer qualifizierten elektronischen Signatur/Siegel verlangt werden.

Hinweis für Vergabestellen

Möglicherweise angreifbar, machen sich Vergabestellen, die noch immer für jede Vergabe auf eine elektronische Signatur bestehen, ohne dass hierfür eine Prüfung auf Angemessenheit und eine schlüssige Begründung vorliegen. Gerade durch die Regelungen im Oberschwellenbereich, kann die Forderung einer Angebotsabgabe mittels elektronischer Signatur für Bieter unzumutbar sein und damit eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen.

Festlegung je Vergabe

Auf der e-Vergabeplattform vergabe.bayern.de ist die geforderte Abgabeart dem Begriff Abgabeform zu finden. Beim Anlegen einer Vergabe kann, von hierfür autorisierten Personen in der Vergabestelle, die Abgabeform definiert werden.

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Ist eine erhöhte Schutzbedürftigkeit der zu übermittelnden Daten gegeben, so kann dies über die Abgabeform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur je Vergabe festgelegt werden.

Abgabeform_2

Wurde die Abgabeform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur an einer Vergabe definiert, so haben die Bieter folgende Systemvoraussetzungen:

•        aktuelle Version ava-sign für Windows oder macOS oder Linux

•        fortgeschrittene elektronische Signatur als Softwarezertifikat - ca. 100 EUR

Diese Softwarezertifikate gibt es aktuell bei der Bundesdruckerei als „Advanced Personal ID“ oder „Advanced Enterprise ID“, sowie bei der Firma Allgeier IT Solutions GmbH.

Die Einstiegshürden für die Bieter sind hierbei relativ gering. Ein Softwarezertifikat kostet um die 100 EUR für 2 Jahre und kann direkt in Dateiform, ohne zusätzliche Software, in den jeweils aktuellen Bieterclient ava-sign unter Windows, macOS oder Linux eingebunden und genutzt werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Ist eine sehr hohe Schutzbedürftigkeit der zu übermittelnden Daten gegeben, so kann dies über die Abgabeform elektronisch mit qualifizierter Signatur je Vergabe festgelegt werden.

Abgabeform_3

Möchten oder müssen Sie als Vergabestelle die Abgabeform elektronisch mit qualifizierter Signatur an einer Vergabe wählen, so fordern Sie bitte das Merkblatt für qualifizierte Signaturen bei unserem Support an.