Auf der Vergabeplattform in Bayern können nationale Bekanntmachungen auf der zentralen Bayrischen Bekanntmachungsplattform BayVeBe (https://www.bayvebe.bayern.de) publiziert werden. Hierbei werden die Daten per Schnittstelle an die BayVeBe übertragen und dort die Bekanntmachung in Kurzform angezeigt als Link zur vergabe.bayern.de eingefügt.
Voraussetzung
Damit Bekanntmachungen per Schnittstelle an die BayVeBe übertragen werden, ist eine einmalige Registrierung der Vergabestelle an der BayVeBe notwendig. Dies erfolgt auf der RIB Vergabeplattform unter Einstellungen | BayVeBe Anmeldung. Die in der Maske abgefragten Datenfelder sind Pflichtfelder, welche von der BayVeBe vorgegeben werden.
Pflichtangabe CPV-Code
Beachten Sie bitte, dass für eine Publikation einer Bekanntmachung ein CPV-Code an der Vergabe eine Pflichtangabe ist!
Keine Testvergaben
Beachten Sie bitte, dass keine Testvergaben an die BayVeBe übermittelt werden..
Bekanntmachungen veröffentlichen
Nach der erfolgreichen, einmaligen Registrierung der Vergabestelle an der BayVeBe, werden alle nationalen Bekanntmachungen an die BayVeBe übertragen. Dies erfolgt immer automatisch mit der Freigabe der Bekanntmachung. Für Bekanntmachungen ist kein Organ erforderlich, das bedeutet Sie werden kein BayVeBe-Organ finden und müssen auch keines auswählen.
Zuschlagsbekanntmachung veröffentlichen
Auch bei der Zuschlagsbekanntmachung wird eine Kurzform der Daten des Zuschlages an die BayVeBe übertragen und dort der Link zu vergabe.bayern.de eingefügt. Lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt Vergabeinformation an BayVeBe.
Bekanntmachungen löschen
Zur Frage wie man eventuell falsch publizierte Bekanntmachungen in der BayVeBe wieder löschen kann, schreibt der Support der BayVeBe:
"...können Sie die Löschung einer übermittelten Bekanntmachung dadurch vornehmen, dass Sie die Bekanntmachung erneut übermitteln und die Angebotsfrist auf ein Datum vor dem Tag der erneuten Übermittlung setzen. Dadurch wird diese Ausschreibung nicht mehr angezeigt. "