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Vergabeplattform V5.5

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48-Stunden-Regel nach § 40 VgV

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Bekanntmachungen dürfen auf nationaler Ebene erst nach der Veröffentlichung durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union oder 48 Stunden nach der Bestätigung über den Eingang der Bekanntmachung durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlicht werden. Es gilt hierbei der Zeitpunkt der erfolgreichen Einlieferung bei TED.

Mit dem Eingang der Bekanntmachung bei TED greift dann die 48 Stunden Regel nach § 40 VgV. Hat die EU die Bekanntmachung akzeptiert (Status accepted), wird das Datum ab dem die Bekanntmachung auf der nationalen Plattform und im iTWO tender (Bieterplattform unter www.meinauftrag.rib.de) angezeigt wird, automatisch angepasst.

Auszug aus § 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen:

(3) Bekanntmachungen dürfen auf nationaler Ebene erst nach der Veröffentlichung durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union oder 48 Stunden nach der Bestätigung über den Eingang der Bekanntmachung durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung darf nur Angaben enthalten, die in den an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelten Bekanntmachungen enthalten sind oder in einem Beschafferprofil veröffentlicht wurden. In der nationalen Bekanntmachung ist der Tag der Übermittlung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union oder der Tag der Veröffentlichung im Beschafferprofil anzugeben.

Das Datum errechnet sich auf Versanddatum an den Vermittlungsdienst +48 Stunden und wird automatisch in den Terminen und Fristen zu der entsprechenden Vergabe eingetragen. Wird die Bekanntmachung vorher bereits bei der EU veröffentlicht, so wird das Publikationsdatum der EU ermittelt und dieses dann automatisch in den Terminen und Fristen eingetragen. Die Vergabeplattform führt stündlich eine automatische Überprüfung durch, um festzustellen, ob eine Bekanntmachung bereits von der EU veröffentlicht wurde, bevor die 48 Stunden abgelaufen sind.

Das von Ihnen zuvor erfasste Pflichtdatum wird hierbei immer überschrieben. Sie erkennen dies an einem gelben Dreieck im Abschnitt Zeitraum der Bekanntmachung in der Zeile Beginn.

 

Achtung: Das Datum Zeitraum der Bekanntmachung anzeigen ab, definiert auch immer das Bevorzugte Veröffentlichungsdatum und sollte daher nicht weiter als 48 Stunden in die Zukunft gesetzt werden!

 

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In den FAQ des Datenservice Öffentlicher Einkauf kann man hierzu nachlesen:
 
Es bestehen zwei Möglichkeiten, den Zeitpunkt der erfolgreichen Einlieferung bei TED aus den Statusinformationen im Vermittlungsdienst abzulesen. Entweder über den technischen Zeitstempel, wann der eSender eine Bestätigung für die Einlieferung von der TED API erhalten hat (ACCEPTED tedStatusUpdate>2023-07-31T08:02:02.442Z) oder über den von TED übermittelten Wert submittedAt, der bei der Statusabfrage mitgeliefert wird (). Beide Werte liegen nur minimal auseinander, da es eine minimale Verzögerung geben kann zwischen dem Zeitpunkt, wann TED die Bekanntmachung annimmt und wann eine Erfolgsmeldung an den eSender als Response zurückgeliefert wird.