Mit dem Recht der Angebotseinholung werden für Freihändigen Vergaben, Verhandlungsvergaben nach UvGO und je nach Konfiguration auch für Direktaufträge alle anderen Rechte vor der Öffnung außer Kraft gesetzt. Die Person mit diesem Recht, kann damit diese Vergaben ohne Einschränkungen selbstständig durchführen. In Verbindung mit dem Recht der Ein Personen Öffnung ist damit auch eine Öffnung ohne das 4-Augenprinzip möglich.
Über die Konfiguration kann dieses Recht auch nur auf Preisanfragen beschränkt werden.
Lesen Sie hierzu den Abschnitt Sonderfall: Submission bei Freihändigen Vergaben.