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Sonderfall: Öffnung bei Freihändigen Vergaben

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Bei Freihändigen Vergaben und Verhandlungsvergaben nach UvGO (sowie je nach Konfiguration auch für Direktaufträge) besteht die Möglichkeit eine Öffnung ohne das 4 Augen-Prinzip durchzuführen. Dies ist eine Option die für jeden Mandanten über das Rechte- und Rollenkonzept aktiviert werden kann.

 

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Hierzu ist es aber erforderlich, dass die entsprechende Person welche die Öffnung „alleine“ durchführen möchte, über das Recht „ein Personen Öffnung“ und "Angebotseinholung" im Bereich 09. Sonderfälle verfügt.

 

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In diesem Falle (der Benutzer hat das Recht der „ein Personen Öffnung“) erscheint direkt eine Schaltfläche Weiter, die angeklickt werden kann, ohne dass ein zusätzlicher Schriftführer angemeldet sein muss.

 

page_errorIst das Recht der „ein Personen Öffnung“ nicht zugeordnet, gilt wieder das 4 Augen Prinzip!