Bei Freihändigen Vergaben und Verhandlungsvergaben nach UvGO (sowie je nach Konfiguration auch für Direktaufträge) besteht die Möglichkeit eine Öffnung ohne das 4 Augen-Prinzip durchzuführen. Dies ist eine Option die für jeden Mandanten über das Rechte- und Rollenkonzept aktiviert werden kann.
Hierzu ist es aber erforderlich, dass die entsprechende Person welche die Öffnung „alleine“ durchführen möchte, über das Recht „ein Personen Öffnung“ und "Angebotseinholung" im Bereich 09. Sonderfälle verfügt.
In diesem Falle (der Benutzer hat das Recht der „ein Personen Öffnung“) erscheint direkt eine Schaltfläche Weiter, die angeklickt werden kann, ohne dass ein zusätzlicher Schriftführer angemeldet sein muss.
![]() | Ist das Recht der „ein Personen Öffnung“ nicht zugeordnet, gilt wieder das 4 Augen Prinzip! |