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Vergabeplattform V5.5

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Mehrere Hauptangebote nicht zulassen

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Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung angeben, dass er die Abgabe mehrerer Hauptangebote nicht zulässt.

 

vergabe_anlegen-mehrere-hauptangebote

 

Sie können in den Grunddaten festlegen, ob mehrere Hauptangebote zugelassen sind. Die Voreinstellung ist hierbei immer Nein.