Lesen Sie zu diesem Abschnitt auf jeden Fall zuerst das Merkblatt Signaturen!
Im Bereich der Abgabeform legen Sie fest, wie die Bieter ihre Angebote auf der Vergabeplattform abgeben können.
Die Auswahl wird anhand der Konfiguration am Mandanten zu jeder Vergabe vermutlich bereits passend vordefiniert sein.
Ebenfalls ist es denkbar, dass durch diese vor Vordefinition sie hier in der Maske keine Änderungen mehr vornehmen können. Ist dies der Fall so wenden Sie sich bei Änderungswünschen bitte an die Plattform-Administration. Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt Abgabeart.
Die von der Vergabestelle festgelegte Abgabeform bestimmt wie Bieter mit dem Bieterclient ava-sign die Angebote einreichen können.
Bieterclient ava-sign |
Textform |
fortgeschrittene Signatur |
qualifizierte Signatur |
|
V2.4.3 |
Windows |
Ja |
Ja |
Merkblatt beachten |
macOS |
Ja |
Ja |
Merkblatt beachten |
|
Linux |
Ja |
Ja |
Merkblatt beachten |
Der Bieterclient ava-sign kann unter Windows, macOS und Linux genutzt werden. Mit dieser Version können Bieter unter Windows, macOS und Linux Angebote elektronisch in Textform oder mit fortgeschrittener Signatur über Softwarezertifikate abgeben.
Legt die Vergabestelle nur eine schriftliche Angebotsabgabe fest, kann der Bieter in ava-sign sein Angebot nur ausdrucken.
Je nach festgelegter Abgabeart prüft der Bieterclient welche Signatur zulässig ist. Ist eine sehr hohe Schutzbedürftigkeit gegeben und damit nur elektronisch mit qualifizierter Signatur an einer Vergabe definiert, so wäre es trotzdem technisch möglich, dass der Bieter eine fortgeschrittene Signatur für sein Angebot verwendet. Da Angebote verschlüsselt übertragen werden kann dies erst nach der Öffnung in der Prüfung und Wertung von der Vergabestelle festgestellt werden. Wie Sie als Vergabestelle mit solchen Fällen umgehen, klären Sie bitte intern.