Erst nach der 2. Freigabe können die Aufhebungsschreiben an die Bieter versandt werden.
Über das Symbol können die Firmen einzeln per Mail, Fax oder durch Druck der Datei benachrichtigt werden.
Sind die Firmen benachrichtigt, ist der Prozess der Aufhebung abgeschlossen. In diesem Fall kann die Auswertung nicht mehr aufgerufen werden. Ob eine Aufhebung dann noch gelöscht werden kann, ist über das Rechte- und Rollenkonzept steuerbar. |