Ein Vergabeverfahren kann zu jeder Zeit und unabhängig vom Status des Verfahrens aufgehoben werden.
Mögliche Gründe sind das Fehlen von Angeboten, die den Ausschreibungsbedingungen genügen, die Notwendigkeit grundlegender Veränderung der Verdingungsunterlagen (nicht wegen Fehlerhaftigkeit) oder andere „schwerwiegende“ Gründe.
Ähnlich wie bei der Freigabe von Vergabeunterlagen oder dem Änderungsassistent, verfügt die Aufhebung über einen dreistufigen Prozess, der je nach Rechte- und Rollenfestlegung von unterschiedlich Verantwortlichen durchgeführt wird. Erst dann ist die Benachrichtigung der Firmen möglich. Jeder Prozess-Schritt erzeugt eine Aufgabe, die an den entsprechenden Verantwortlichen als Information über den Status versandt werden kann. Lesen Sie hierzu auf jeden Fall die Prozessbeschreibung zur Aufhebung.
Hinweis: Wurde ein Los aufgehoben, so kann es in der Auswertung nicht mehr bearbeitet werden.
Welche Person welche Prozess-Schritte in der Aufhebung einer Vergabe ausführen darf, wird im Aufhebung der Rechte- und Rollenverwaltung festgelegt.
Lesen Sie hierzu die Abschnitte:
Aufhebung Bearbeitung abschließen
Aufhebung Firmen benachrichtigen