Mit der Option können Sie festlegen, dass die Firmenliste für Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergaben nach dem erstmaligen Versand der Unterlagen nicht mehr verändert oder ergänzt werden darf.
Ist die Option aktiviert (=An), kann die Freigabe der Firmenliste nach dem erstmaligen Versand der Unterlagen (Bieter benachrichtigen) nicht mehr aufgehoben werden.
Ist die Option deaktiviert (=Aus), kann die Freigabe aufgehoben werden. Dies kann erforderlich sein um ggfs. eine Bieteradresse noch zu korrigieren, wenn zum Beispiel die E-Mail-Adresse falsch hinterlegt war.