Gemäß § 10a Absatz 5 der Vergabeverordnung (VgV) wurde festgelegt, dass zukünftig alle Bekanntmachungen nur noch über den Datenservice öffentlicher Einkauf (DöE) veröffentlicht werden dürfen. Der Versand erfolgt dabei von der Vergabeplattform an einen Vermittlungsdienst und von diesem anschließend über den eSender-Hub zum Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Der Datenservice öffentliche Einkauf wird vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern betrieben.
Im Gegensatz zur alten TED-Schnittstelle haben wir als Hersteller eines Fachverfahrens also keine Erlaubnis mehr, eForms direkt an die EU zu senden. Stattdessen sind wir verpflichtet diese an den sogenannten Vermittlungsdienst zu übermitteln. Der Vermittlungsdienst bearbeitet unsere Daten dann weiter, prüft diese erneut und versendet die Daten über den sogenannten eSender-Hub dann an die EU.
Dadurch haben wir aber keine Möglichkeit, Fehler oder Probleme in den nachgelagerten Systemen zu analysieren oder zu korrigieren. Das folgende Bild zeigt ein Beispiel für den Versand einer EU-Bekanntmachung.
Abbildung: Quelle https://xeinkauf.de/eforms-de/