In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen über die Verwendung und Anwendung von eForms.
In den vergangenen Jahren wurden Informationen über Beschaffungen in festen, papierähnlichen Vorlagen oder Formularen erfasst und an die Europäische Union übermittelt, um sie öffentlich bekannt zu machen. Bei den neuen eForms handelt es sich nicht um ein starres Formular, sondern um viele verschiedene Datenfelder, die in unterschiedliche Kategorien unterteilt sind und in einem digitalen Formular (dem eForm) zusammengeführt werden können. Derzeit stehen 40 verschiedene eForms zur Übermittlung an die EU zur Verfügung.
eForms sind auf Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 seit dem 25.10.2023 der neue Standard in der Europäischen Union, wenn es um die Erfassung und Publikation von Daten für die Veröffentlichung von Ankündigungen über geplante und bereits durchgeführte Beschaffungen geht.
Die eForms sind für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend, um Bekanntmachungen auf der TED-Plattform der EU (Tenders Electronic Daily) beim Amt für Veröffentlichungen zu publizieren.
Bitte nehmen Sie sich Zeit, um die Informationen in der Hilfefunktion aufmerksam zu lesen und teilen Sie diese Erkenntnisse mit Ihren Kollegen im Amt.
eForms für alte TED Bekanntmachungen
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