Neben der für alle Mandanten zur Verfügung stehenden und unveränderten Ex-Ante Bekanntmachung nach § 20 Abs. 4 VOB/A 2019 (>25.000 EUR ohne USt), können Ex-Ante Bekanntmachungen für Freihändige Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen konfiguriert und dann in den Verfahren genutzt werden.
Voraussetzung
Die Ex-Ante Bekanntmachungen (außer § 20 Abs. 4 VOB/A 2019) sind nur möglich, wenn diese Funktion an Ihrem Mandanten vom RIB Support eingerichtet wurde! Wenden sich bitte an den RIB Support, wenn die Regelung der Ex-Ante Bekanntmachungen (außer § 20 Abs. 4 VOB/A 2019) dort angewendet werden soll bzw. muss.
Anwendung
Lesen Sie hierzu den Abschnitt Ex-Ante Bekanntmachungen für Ausschreibungen.
Konfiguration
In diesem Fall kann die Funktion für Lieferleistungen, Dienstleistungen und UVgO getrennt aktiviert und die Anzeigetexte für die Firmen in iTWO Tender frei definiert werden. Von der festen Regelung nach § 20 Abs. 4 VOB/A 2019 (gilt immer wenn Schätzwert >25.000 EUR) kann aber nicht abgewichen werden.
Wenn Sie die Funktion aktivieren, sind die Texte zunächst automatisch vorbelegt. Diese Vorbelegung kann geändert werden und gilt danach für alle diese Vergabetypen.
Da in allen Fällen sich die Bieter auf diese Vergaben nicht bewerben können, sollte ein ggfs. von ihnen angepasster Text diese Information auf jeden Fall widerspiegeln.
Wichtige Hinweise:
Je nach Bundesland können die Regelungen für die Ex-Ante-Bekanntmachungen im Bereich Lieferleistungen, Dienstleistungen und UvGO unterschiedlich sein. Aus diesem Grund können auf der Plattform alle Varianten konfiguriert und genutzt werden. Achten Sie bitte darauf, welche Regelungen in ihrer Region erforderlich sind.