Wenn Sie aufgrund gesetzlicher Rahmenparameter den §20.4 VOB/A nicht anwenden dürfen, dann aktivieren Sie zunächst in der Konfiguration die Option bei Ex-Ante unter Bauleistungen auf AN.
Damit ist die Ex-Ante Option grundsätzlich erst einmal aktiv.
Diese Aktivierung bietet nun auch die Möglichkeit, dies am Verfahren ganz zu deaktivieren und damit die Regelungen der §20.4 VOB/A zu übergehen.
An der entsprechenden Vergabe können Sie dann die Option einfach ausschalten um die Regelungen des §20.4 VOB/A zu übergehen.
Um Regelungen der §20.4 VOB/A zu übergehen, stellen Sie hierzu im Bereich der Vergabekonfiguration in den Grunddaten die Option Ex-Ante Bekanntmachung auf Nein. Es wird dann auch bei Summen >25.000 keine Bekanntmachung erzeugt.