Unter Vorankündigung können Sie eine Vorinformation für Generalunternehmerleistungen , die später ausgeschrieben werden, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
Vorangekündigt werden z.B. Generalunternehmerleistungen, ca. ½ Jahr vorher, für große Baumaßnahmen. Damit ermöglicht man mittleren und kleineren Unternehmen sich zu Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften zusammenzuschließen.
Hinweis: Die Vorankündigung ist unverbindlich. Es kann vorkommen, dass die Maßnahme nicht zur Ausführung kommt oder die Termine sich verschieben. Die verbindliche Vergabebekanntmachung wird in den obligatorischen Printmedien und auf der Vergabeplattform veröffentlicht. |
Um eine Vorankündigung auf der Vergabeplattform anzulegen, gehen Sie folgendermaßen vor:
1.Klicken Sie auf Bearbeiten.
2.Geben Sie Ihre Daten ein und speichern Sie die Eingaben.
3.Gehen Sie rechts im Bereich Vorankündigung auf veröffentlichen
Firmen können sich auf der Vergabeplattform über das Hauptmenü Veröffentlichungen, Vorankündigungen sich die Vorankündigung und die Details ohne Login anschauen.
Die Auftragnehmer können in die Liste der Vorankündigungen auf der Vergabeplattform unter Veröffentlichungen einsehen. Über Details erhalten die Firmen die voraussichtlichen Termine.