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Vorinformation

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Gemäß § 38 VgV besteht die Möglichkeit für eine Vergabestelle, ihre Absicht zur geplanten Auftragsvergabe durch Veröffentlichung einer Vorinformation bekanntzugeben. Die Vorinformation kann als eForm über  den Datenservice Öffentlicher Einkauf an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gesendet und dort veröffentlicht werden.

 

§ 38 VgV Abs. 1: Der öffentliche Auftraggeber kann die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe mittels Veröffentlichung einer Vorinformation nach den Vorgaben der Spalte 4 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a bekanntgeben.

 

Sofern die Vergabestelle bereits eine Vorinformation veröffentlicht hat, kann die Mindestfrist für den Eingang von Angeboten im offenen Verfahren auf 15 Tage und im nicht offenen oder Verhandlungsverfahren auf 10 Tage verkürzt werden.

Dabei müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:

Erstens muss die Vorinformation alle nach Spalte 7 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 geforderten Informationen enthalten, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung vorlagen.

Zweitens muss diese Vorinformation mindestens 35 Tage und maximal 12 Monate vor dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt worden sein.

 

Im Rahmen der Maßnahme besteht die Möglichkeit, Vorinformationen zu erstellen, die EU-weit ausgeschrieben werden. Die Erstellung von Vorinformationen unterliegt einem einfachen Genehmigungsverfahren und ihre Rechte können im Rechte- und Rollenkonzept dargestellt werden.

 

Lesen Sie hierzu die Abschnitte:

Vorinformation aufrufen

Vorinformation anlegen

eForm ausfüllen

Vorinformation freigeben

Vorinformation verknüpfen

Vorinformation löschen

 

Es ist möglich, mehrere Vorinformationen für eine Maßnahme zu erstellen. Diese werden automatisch fortlaufend nummeriert und können aber durch einen Doppelklick mit einer individuellen Bezeichnung versehen werden.

 

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Um sicherzustellen, dass eine Vorinformation einem spezifischen Vergabeverfahren zugeordnet werden kann, besteht die Möglichkeit, einzelne Vorinformationen mit einem oder mehreren Vergabeverfahren zu verknüpfen. Es ist auch möglich, die Liste der Vorinformationen nach den Spalten in der Tabelle zu sortieren oder nach bestimmten Kriterien zu filtern.