Für mit der eVergabe durchgeführte Vergaben steht die Vergabeinformation (Ex-post-Bekanntmachung) im Bereich der Auswertung zur Verfügung.
Für Vergaben die nicht über die Vergabeplattform abgewickelt wurden, deren Vergabeinformation aber veröffentlicht werden müssen, kann die freie Vergabeinformation (Ex-post-Bekanntmachung) zu einer Maßnahme genutzt werden.
Dieses Kapitel beschreibt wie freie Vergabeinformationen zu einer Maßnahme erfasst und publiziert werden.
Die freie Vergabeinformation verfügt über ein zweistufiges Freigabekonzept. Zunächst wird die Bearbeitung abgeschlossen, dann die Freigabe erteilt und zum Schluss die Vergabeinformation veröffentlicht.
Anders als die Vergabeinformation im Prozess der eVergabe über die Auswertung, kann in der freien Vergabeinformation kein Bekanntmachungsorgan und kein Formular zugeordnet werden. Die Vergabeinformation wird immer als Textinformation auf der Plattform iTWO e-Vergabe public, und optional auf Bund.de veröffentlicht. |