Hat eine Firma das Dokument einer Bindefristverlängerung in iTWO Tender eingesehen, so entsteht auf Seiten der Vergabestelle ein Eintrag im Firmenlog über diese Aktion.
Da ein Schreiben einer Bindefristverlängerung aber immer zusätzlich von der Plattform noch als E-Mail-Anhang an die Firmen verschickt wird, muss nicht zwangsläufig ein Eintrag im Firmenlog vorhanden sein.