Über den Prozess der Bindefristverlängerung im Bereich der Prüfung und Wertung kann die Frist für den Zuschlag zu einer Vergabe bzw. zu einem Los verlängert werden.
Bitte tragen Sie hier alle Begründungen, Termine ein und wählen die Firmen für die Fristverlängerung aus. Klicken Sie dann auf speichern und senden. Wenn der Versand, zum Beispiel von einer anderen Person erfolgen soll, klicken Sie auf speichern und später versenden.
Gleichzeitig wird durch die zuständige Person für jeden Bieter erfasst, ob und wann er einer Bindefristverlängerung zugestimmt hat oder nicht.
Lesen Sie hierzu die Abschnitte:
Rechte- und Rollen der Bindefristverlängerung
Neue Bindefristverlängerung anlegen
Nachweis des Eingangs beim Bieter
Achtung: Ein Versand der Bindefristverlängerung ist unbedingt erforderlich, damit die Firmen zusätzlich neben dem Eintrag im Bieterportal iTWO Tender auch zusätzlich die Bindefristverlängerung per E-Mail erhalten. Ebenfalls ist der Versand erforderlich, damit die Vergabestelle vom Bieter in iTWO Tender hoch geladene Bindefristverlängerungen einsehen können! |
Achtung: Für den Versand der Bindefristverlängerung stehen Firmen zur Auswahl, die zum Zeitpunkt des Versandes der aktuellen Bindefristverlängerung nicht auf dem Status Absage stehen und die Formale Prüfung bereits durchgeführt wurde (Firma: bestanden). Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Absageschreiben verschickt wurde oder nicht, der Status ist immer maßgebend. |
Achtung: Um die Bindefristverlängerungen nutzen zu können, sind die Rechte Bindefristverlängerung einsehen und Bindefristverlängerung bearbeiten notwendig. Wenden Sie sich hierzu an die Plattform-Administration. |