Die zuständige Person hat die Möglichkeit, den Eingang und die Zustimmung der einzelnen Bieter auf der Plattform zu verwalten. Dazu trägt er die entsprechenden Daten beim entsprechenden Bieter ein.
Über das Formblatt werden die Bieter gebeten der Bindefristverlängerung bis zum definierten Stichtag zuzustimmen. Hat ein Bieter nach 4 Tagen ab dem Versand der Bindefristverlängerung nicht schriftlich zugestimmt, bekommt die zuständige Person, welche die Bindefristverlängerung erstellt hat, eine von der Plattform automatisch erzeugte Aufgabe und ein E-Mail mit einem Hinweis, dass zum Beispiel der Bieter Nummer 3 der Bindefristverlängerung noch nicht zugestimmt hat.
Ob der entsprechende Bieter dann nochmals an die Fristverlängerung erinnert wird, oder vom weiteren Prozess ausgeschlossen wird, entscheidet dann die Vergabestelle.