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Vergabeplattform V5.5

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Nachweis des Eingangs beim Bieter

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Die zuständige Person hat die Möglichkeit, den Eingang und die Zustimmung der einzelnen Bieter auf der Plattform zu verwalten. Dazu trägt er die entsprechenden Daten beim entsprechenden Bieter ein.

Auswertung_bindefrist-nachweis

Über das Formblatt werden die Bieter gebeten der Bindefristverlängerung bis zum definierten Stichtag zuzustimmen. Hat ein Bieter nach 4 Tagen ab dem Versand der Bindefristverlängerung nicht schriftlich zugestimmt, bekommt die zuständige Person, welche die Bindefristverlängerung erstellt hat, eine von der Plattform automatisch erzeugte Aufgabe und ein E-Mail mit einem Hinweis, dass zum Beispiel der Bieter Nummer 3 der Bindefristverlängerung noch nicht zugestimmt hat.

Ob der entsprechende Bieter dann nochmals an die Fristverlängerung erinnert wird, oder vom weiteren Prozess ausgeschlossen wird, entscheidet dann die Vergabestelle.