Bei Verfahren im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen kann die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes neben dem Preis auch nach weiteren Kriterien erfolgen. Das Preis-/Leistungsverhältnis errechnet sich aus einem Wirtschaftlichkeitsfaktor (Quotient) aus dem Angebotspreis und den erreichten Leistungspunkten eines Bieters.
Eine Leistungsbewertung ist immer dann möglich, wenn in den Vergabeunterlagen neben einem GAEB-LV auch ein Fragenkatalog vom Typ Leistungsbewertung definiert wurde.
Die entsprechende Berechnung eines freien Preis-Leistungsverhältnissen über eine Gewichtung oder die UfAB-Methode wurde in den Grunddaten der Vergabe festgelegt und ist hier unveränderbar.
Lesen Sie hierzu auch die Abschnitte:
Papierbieter: Bieterantworten erfassen