Stellen Sie nach der Angebotsöffnung fest, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft sind, kann die Vergabe aufgehoben oder zurückversetzt werden. Mit einer Rückversetzung erfolgt eine Zurückversetzung der ursprünglichen Ausschreibung in den Stand vor der Angebotsabgabe.
•Der Prozess der Rückversetzung kann nicht rückgängig gemacht werden.
•Führen Sie den Prozess auch wirklich nur aus, wenn Sie sich über die Konsequenzen bewusst sind.
•Weder der RIB-Support noch die RIB-Entwicklung kann eine zurückgesetzte Vergabe wieder herstellen.
•Unter welchen Voraussetzungen die Zurückversetzung des Verfahrens zulässig ist und wie dies ggf. zu begründen ist, klären Sie bitte hausintern. Auch hier kann der RIB-Support nicht weiterhelfen.
•Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte warten Sie bis der Vorgang abgeschlossen ist, aktualisieren Sie auf keinen Fall die Seite und beenden bitte auch nicht das Browserfenster.