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Vergabeplattform V5.5

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Sonderfall: Digitale Angebote editieren

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Kann die Summe eines Bieters aus einem digitalen Angebot in der Eröffnung nicht automatisch ausgelesen werden, so kann diese im Nachtrag zur Eröffnung korrigiert bzw. nachgetragen werden.

Hierzu ist das Recht Digitale Angebote im Nachtrag editieren im Punkt 3.4 der Rechte- und Rollenverwaltung erforderlich.

Ist das Recht aktiviert, können die Summen eines digitalen Angebotes im Nachtrag zur Eröffnung nachgetragen werden.

Hierzu klicken Sie auf das Summenfeld und erfassen im Feld neue Angebotssumme die Summe im nachfolgenden Dialog.

 

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Hier muss ebenfalls der Grund für die Korrektur im Feld Kommentar als Pflichteingabe erfasst werden.

Achtung: Der Kommentar wird automatisch in das Feld Besonderheiten in der Auflistung der Angebote, für alle Bieter sichtbar, übernommen.

Im folgenden Bild sieht man ein Beispiel aus einem Nachtrag der Niederschrift 313.2.

 

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