Bei Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben wird vor der Einladung der Unternehmen in der Regel eine Eigenerklärung über die Kommunikation von den Firmen angefordert. Sollte sich herausstellen, dass ein Unternehmen nicht geeignet ist, kann dies in der Vorschlagsliste vermerkt werden.
Ist eine Firma nicht geeignet, kann man in der Vorschlagsliste zu einer Firma den Status „Firma ist ungeeignet“ definieren. Ist eine Firma als ungeeignet eingestuft bleibt sie in der Vorschlagsliste erhalten, wird aber nicht in die Firmenliste übernommen.
Um den Status in der Vorschlagliste zu definieren, ist es erforderlich, dass zunächst in der Konfiguration die Option „Ablehnung von Firmen in Vorschlagsliste möglich“ für den Mandanten aktiviert wird. Darüber hinaus müssen die Personen, die befugt sein sollen, einen Status für eine Firma festzulegen, das Recht „Firmen ablehnen“ besitzen.
Beide Punkte müssen über eine Person mit Administratorrechten für den Mandanten aktiviert oder in der Rechte- und Rollenverwaltung zugewiesen werden.