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Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG)

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Am 01.05.2012 trat für alle Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen, das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG) in Kraft.  

 

Mit dem TVgG gibt es für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nach VOB und VOL eine Veröffentlichungspflicht auf der Plattform. Bewerber müssen für diese Vergaben Nachweise im Vorfeld an die Vergabestelle senden und können sich auf diese Verfahren auch direkt über die Plattform bewerben. Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben müssen im Rahmen des TVgG neben der Veröffentlichung auf den RIB Plattformen, zusätzlich auch auf der Plattform DNRW publiziert werden.

Lesen Sie hier die einzelnen Abschnitte zu den Themen:

TVgG Rechte und Rollen

TVgG Neue Verfahren

TVgG Ablauf

 

 

page_errorBitte beachten Sie: Um das TVgG nutzen zu können, muss in Ihrem Mandanten die Option TVgG aktiviert sein.