Dieses Kapitel beschreibt den Prozess der Vergabeinformation (Ex-post-Bekanntmachung) im Rahmen der Prüfung und Wertung für nationale und EU-Verfahren.
Zum Versand einer Vergabeinformation ist ein abgeschlossener Prozess der Auswertung erforderlich. Für die aktuelle Vergabe muss daher die Vergabeentscheidung freigegeben sein. |
Bitte beachten Sie: Eine publizierte Vergabeinformation kann nicht mehr gelöscht oder rückgängig gemacht werden! |