Bei Verhandlungsverfahren, dem Planungswettbewerb sowie national bei Freihändigen Vergaben für Liefer- und Dienstleistungen und der Verhandlungsvergabe (nach UvGO) kann nach der Eröffnung im Bereich der Prüfung und Wertung eine neue Angebotsrunde / Angebotsphase eingeleitet werden, bei denen die Wirtschaftsteilnehmer ein neues Angebot abgeben können.
Hierzu wird die Vergabe in ein neues Verfahren mit der gleichen Vergabenummer überführt.
In diesem neu angelegten Verfahren stehen dann wiederum alle Basisfunktionen wie zum Beispiel Änderungspakete, Eröffnung, Nachtrag zur Eröffnung, Prüfung und Wertung, Bindefristverlängerung, Dokumentation und Vergabevermerk, Vergabeakte und Aufhebung für ein Verfahren zur Verfügung. Nach Beendigung der verschiedenen Angebotsphasen des Verhandlungsverfahrens, wird dann ein Zuschlag erteilt.
Dieses Kapitel beschreibt die Vorgehensweise bei Verhandlungsverfahren. Bitte lesen Sie hierzu die Abschnitte:
Rechte für Verhandlungsverfahren
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