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Benötige ich eine elektronische Signatur?

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Das hängt von den Verfahren ab, an denen Sie sich als Bieter beteiligen. In der Regel fordern die Vergabestellen nach §11.4 VOB/A bzw. §53.1 VgV und §38.1 UVgO die Textform. Details zur Textform lesen Sie hier nach.

 

Manchmal stellen die übermittelten Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit. Dann kann die Vergabestelle elektronische Signaturen vorschreiben. Das ist nach §11.5 VOB/A bzw. §53.3 VgV und §38.6 UVgO nur in Ausnahmefällen erlaubt, die sie begründen muss. Je nach Schutzbedarf verlangt die Vergabestelle eine fortgeschrittene elektronische Signatur bzw. ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel. Oder sie verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. ein qualifiziertes elektronisches Siegel.

 

Beachten Sie: Die Vergabestelle legt die Form der Angebotsabgabe fest, nicht der RIB Support. Als Bieter können Sie die Form nicht ändern.