Wenn Sie Ihre Firmendaten nachträglich ändern, wird diese Änderung erst bei künftigen Verfahren berücksichtigt. Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt Ihre Kontaktdaten ändern sich?

Für laufende Vergabeverfahren gelten die alten Eintragungen weiterhin. Die Vergabestelle sendet E-Mails oder Nachrichten deshalb weiterhin an die alte E-Mail-Adresse und die alten Adressdaten. Mehr dazu unter Kommunikation. Stellen Sie sicher, dass Sie auch diese Mitteilungen erhalten.