Wenn Sie Ihre Firmendaten nachträglich ändern, so wird diese Änderung erst bei künftigen Verfahren berücksichtigt. Lesen Sie hierzu auch den Abschnitt Ihre Kontaktdaten ändern sich?
Für laufende Vergabeverfahren gelten die alten Eintragungen weiterhin, so dass beispielsweise E-Mails oder Nachrichten von der Vergabestelle (Kommunikation) weiterhin an die alte E-Mail-Adresse und Adressdaten versendet werden. Stellen Sie daher den Zugang auch für diese Mitteilungen sicher.