Nein.
Mit dem Hochladen eines Dokumentes wird die Vergabestelle per E-Mail über den Eingang informiert und kann direkt auf das Dokument zugreifen. Das bedeutet, dass Sie als Firma das Dokument nach dem Hochladen nicht mehr löschen können. Haben Sie ggfs. ein falsches oder unvollständiges Dokument an die Vergabestelle übermittelt, so laden Sie es einfach nochmals neu hoch.
Es ist ratsam, die zuständige Vergabestelle darüber in Kenntnis zu setzen, welches Dokument dann als aktuell gilt und welches somit ungültig wird. Eine klare Kommunikation in dieser Angelegenheit kann für einen reibungslosen Ablauf sorgen und Missverständnisse vermeiden.