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Vergabeplattform V5.5

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Dynamisches Beschaffungssystem

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Dank dem innovativen Zusatzmodul Dynamisches Beschaffungssystem haben Sie die Möglichkeit, ein solches System auf Ihrer Vergabeplattform zu implementieren. In der vorliegenden Dokumentation wird das dynamische Beschaffungssystem als "DBS" abgekürzt.

Das DBS ermöglicht Ihnen, flexibel und schnell auf Änderungen in Ihrem Beschaffungsprozess zu reagieren. Statt wie bei herkömmlichen Vergabeverfahren eine einmalige Ausschreibung durchzuführen, können Sie mit dem DBS fortlaufend neue Angebote von potenziellen Lieferanten einholen und so kontinuierlich den besten Preis für Ihre Bedürfnisse ermitteln.

Dabei bietet das System auch Vorteile für die Anbieterseite: Diese haben jederzeit die Möglichkeit, sich um Aufträge zu bewerben und ihre Angebote anzupassen. So wird der Wettbewerb unter den Anbietern gestärkt und es entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Insgesamt bietet das dynamische Beschaffungssystem somit zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Einkaufsprozesse. Nutzen Sie diese Chance jetzt und bestellen Sie das Modul in Ihrem Mandanten!

 

Was ist ein dynamisches Beschaffungssystem?

Ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) bezieht sich auf Leistungen, die bereits am Markt verfügbar sind bzw. den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen (in der Regel Beschaffung von Standardprodukten), wie in §120 Abs. 1 GWB festgelegt. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber regelmäßig Bedarf an diesen Leistungen hat, kann er ein dynamisches Beschaffungssystem auf der Vergabeplattform einrichten. Hierbei gibt er bekannt, dass er für einen bestimmten Zeitraum Leistungen benötigt und lädt Unternehmen dazu ein, sich zunächst als Anbieter über einen Teilnahmewettbewerb zu qualifizieren. Der Auftraggeber kann im Teilnahmewettbewerb verschiedene Kategorien definieren, um Leistungsschwerpunkte für das dynamische Beschaffungssystem abzufragen.

Der Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems setzt eine Bekanntmachung voraus. Der Auftraggeber muss angeben, dass er ein dynamisches Beschaffungssystem nutzt und für welchen Zeitraum es betrieben wird.

Unternehmen, die Interesse an solchen Aufträgen haben, können sich jederzeit während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems über einen Teilnahmewettbewerb bewerben. Sofern die Firmen, die vom AG festgelegten Eignungskriterien erfüllen, werden sie zu den Verfahren (Einzelvergabe) zugelassen. Wenn eine Einzelvergabe ansteht, werden alle teilnehmenden Unternehmen aus der passenden Kategorie aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Einzelvergabe selbst wird gemäß den üblichen Regeln als Nichtoffenes Verfahren durchgeführt.

Das dynamische Beschaffungssystem wird in den §22 bis §24 der VgV geregelt und gilt für alle Verfahren, die über dem Schwellenwert liegen. Nach §2 VgV, 4b EU Abs. 1 VOB/A gilt dies auch für Bauvergaben, sofern auch dort marktübliche Bauleistungen beschafft werden können. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der Schwellenwerte ist §17 UVgO maßgeblich.

Gemäß den Vorschriften der §22 Abs. 2 VgV und 17 Abs. 2 UVgO muss die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des dynamischen Beschaffungssystems nach den Regeln des Nichtoffenen Verfahrens oder einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb erfolgen. Der Auftraggeber muss über einen Teilnahmewettbewerb die Eignungskriterien im Vorfeld festlegen. Wenn der Auftraggeber Kategorien bildet, müssen die Eignungskriterien für jede Kategorie separat festgelegt werden.

 

Bitte lesen Sie hierzu die Abschnitte:

Prozessbeschreibung

Neues DBS anlegen

Teilnahmewettbewerb des DBS

Anbieterpool

Einzelvergaben zum DBS anlegen

Rechte für das DBS