Die Vorschlagsliste, zum Beispiel bei einer beschränkten Ausschreibung, wird vom Sachbearbeiter der Vergabe bzw. Qualifizierten Sachbearbeiter der Vergabe im Unterregister Firmen überprüft. Hier können neue Adressen erfasst und von der Adressdatenbank aufgenommen werden.
Bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren existiert keine Vorschlagsliste. Firmen die sich bewerben, stehen nach ihrer Bewerbung als Bewerber auf der Firmenliste. Weitere Firmen (Bieter die Ihre Unterlagen in Papierform anfordern) können manuell nach erfasst werden.
Die Adressen lassen sich in diesem Fenster nach dem Status filtern.
Bevor Sie eine Adresse neu erfassen, schauen Sie immer nach, ob sich die Firma als Online-Bieter bereits in der Firmendatenbank befindet. Eine neu erfasste Adresse bekommt keine elektronischen Zugangsdaten und kann sich nicht am Online-Verfahren beteiligen. Lesen Sie hierzu den Abschnitt Doubletten-Prüfung bei Firmenerfassung.
Auf dem Register Firmen können ebenfalls Bieteranfragen beantwortet und verwaltet werden.
Die Nummern in der Firmenliste sind immer fest den Firmen zugeordnet. Werden Firmen aus der Firmenliste gelöscht wird diese Nummer nicht neu vergeben. Neue Firmen erhalten immer eine neue Nummer und werden immer ans Ende der Liste angehängt. Neue Bewerbungen werden ebenfalls mit einer neuen Nummer am Ende der Liste eingefügt.
Lesen Sie auch die Abschnittte:
Doubletten-Prüfung bei Firmenerfassung