Zur Frage an die KoSIT in Bezug auf die nationalen eForms T01 und T02 und deren Validierung haben wir folgende Antwort erhalten:
Die eForms-Verordnung ((EU) 2019/1780) ist die zentrale Grundlage für die ab 25.10.2023 geltenden Änderungen aufgrund der angepassten VgV. Darin sind T01 und T02 nicht enthalten und infolgedessen auch nicht im Standard eForms-DE berücksichtigt.
Die Verordnung EG 2007/1370 gilt unverändert mit deren Aktualisierungen. Für T01- und T02-Formulare kann bis Ende Januar 2024 die eNotice-Schnittstelle sowie darüber hinaus die eNotice2-Schnittstelle weiterhin genutzt werden.