Die Termine zu einem Verfahren können über sogenannte Terminketten den auch automatisch berechnet werden. Hierzu müssen die Terminketten vorher definiert worden sein.
Bitte beachten Sie: Um diese Option nutzen zu können, müssen
1.Die Terminketten von der Plattform-Administration in der Konfiguration definiert worden sein.
2.Zusätzlich müssen sie als Benutzer das Recht haben eine automatische Terminberechnung durchführen zu können.
Als Plattform-Administration lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt Konfiguration der Terminberechnung und Terminketten.
Für die automatische Vorwärtsberechnung wird zuerst das Startdatum erfasst. Über dieses Datum werden alle Termine anhand der für dieses Verfahren hinterlegten Terminkette in die Zukunft berechnet. Das Startdatum wird nur einmalig vom Benutzer ausgewählt und dann nicht weiter gespeichert. Es dient nur als einmaliger Wert zur Berechnung der Folgetermine anhand der definierten Terminkette.
Wenn Sie kein Startdatum erfassen möchten, können Sie auch ein beliebiges Datum frei vorgeben. Möchten Sie zum Beispiel das der Eröffnungstermin am 01.10.2022 stattfindet, erfassen Sie nur den Eröffnungstermin mit der Uhrzeit und die Terminberechnung ermittelt anhand der hinterlegten Terminkette alle anderen Termine aus diesem Vorgabewert.
Möchten Sie als Beispiel die Bindefrist vorgeben, so erfassen sie das gewünschte Datum der Bindefrist und auch hier werden alle anderen Termine bei aktiver Terminberechnung automatisch anhand der hinterlegten Terminkette berechnet.
Grundsätzlich
Die automatische Terminberechnung kann nur dann zuverlässig funktionieren, wenn in ihrem Mandanten von der hierfür autorisierten Plattform-Administration die Terminketten für jedes einzelne Verfahren sinnvoll und richtig konfiguriert wurden!
Verfahrensspezifische Laufzeitangaben für EU Verfahren, sowie Ausführungs- oder Lieferfristen werden grundsätzlich immer manuell erfasst und können nicht über die automatische Terminberechnung ermittelt werden.
Sollte die automatische Terminberechnung nicht funktionieren oder Ihrer Meinung nach falsche Ergebnisse liefern, können Sie sich direkt im aktuellen Verfahren die hinterlegte Terminkette anzeigen lassen. Darin lässt sich dann überprüfen anhand welcher Vorgabe die Termine berechnet werden.
Die Terminkette kann hier aber nur angezeigt und nicht verändert werden. Eine Anpassung erfolgt im Abschnitt Terminketten.
Wurde in der Konfiguration der Termine und Fristen in Ihrem Mandanten ein Feiertagskalender oder zum Beispiel die Wochenenden des Jahres als Serientermin erfasst, so sorgt die Terminberechnung automatisch dafür, dass Fristen-Ende nicht auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen.