Der GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen www.gaeb.de) versteht sich mit seinen Regelwerken als das normierende Gremium für alle Bauleute. Um für alle am Bau beteiligten Partner gleiche Bedingungen zu schaffen, erstellt der GAEB Regelwerke.
Der GAEB hat in seiner Veröffentlichung "Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis" Datenarten für den Austausch von Leistungsverzeichnissen zwischen Auftraggeber und Bieter/Anbieter festgelegt.
Kennung |
Austauschphase |
81 |
Leistungsverzeichnisübergabe |
82 |
Kostenanschlagsübergabe |
83 |
Angebotsanforderung |
84 |
Angebotsabfrage |
85 |
Nebenangebot |
86 |
Zuschlags-/Auftragserteilung |
Für Leistungsverzeichnisse innerhalb von Vergabeunterlagen der Plattform, bei denen Bieter Angebotspreise erfassen müssen, können GAEB-Dateien der Austauschphase Angebotsanforderung genutzt werden. Diese sind nur die GAEB-Datei im Format DA83 (GAEB 90, GAEB 2000 oder GAEB-XML).
GAEB |
Dateiendung |
GAEB 90 |
*.D83 |
GAEB 2000 |
*.P83 |
GAEB XML |
*.X83 |
Bei Rahmenverträgen muss eine GAEB DA83 mit Preisen als Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen hochgeladen werden. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen ein entsprechender Fehler angezeigt. Im Fehlerprotokoll wird dann die Meldung "In der Position "xx.xxxx" ist kein Preis angegeben!" angezeigt. Bitte erstellen Sie für die Auftragsart Rahmenvertrag eine DA83 mit Preisen über das von Ihnen verwendete AVA-System.