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Vergabeplattform V5.5

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Bieterkommunikation sperren

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Im Rahmen der (einseitigen) Bieterkommunikation, kann die Vergabestelle zu jedem Zeitpunkt festlegen, dass die Funktion für die Bieter an einer Vergabe gesperrt ist.

Dies erfolgt in der Vergabe auf dem Register der Bieterkommunikation mit der Aktion Kommunikation sperren.

 

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Wird die Bieterkommunikation an der Vergabe gesperrt, so können die Bieter für diesen Bereich keine Dokumente mehr hochladen.

Die Sperre betrifft nur das Register Bieterkommunikation. Mit der Aktivierung der Sperre haben die Bieter für diese Vergabe keine Möglichkeit mehr, einseitig elektronisch mit der Vergabestelle in Kontakt zu treten, um zum Beispiel eine Rüge elektronisch über die Plattform einzureichen.

Die Sperre betrifft nicht die Kommunikation im Rahmen der Vorschlags- oder Firmenliste und auch nicht die Kommunikation (Nachforderungen) im Rahmen der Auswertung.

Bitte verwechseln Sie Bieterkommunikation auch nicht mit dem Bereich der Bieterfragen, der vor der Öffnung unter Fragen und Antworten abgebildet wird. Auch der Bereich der Bieterfragen ist von einer Sperre hier nicht betroffen.

 

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Soll eine einseitige Bieterkommunikation für die Bieter zu einer Vergabe wieder möglich sein, so kann dies mit Klick auf Kommunikation aktivieren, wieder aktiviert werden.