Im Zuge der gesetzlichen Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020, ist davon auszugehen, dass elektronische Angebote von Bietern mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen eingehen werden.
Die Bruttosummen der Angebote sind dann zunächst nicht mehr vergleichbar.
Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze haben Auswirkungen auf die Prüfung und Wertung (dort in Bezug auf nachgerechnete Preise), die Rangliste und weitere Folgeprozesse.
Aus diesem Grund kann die Mehrwertsteuer eines elektronischen Angebotes auf Basis eines GAEB-LV im Nachtrag zur Eröffnung für jeden Bieter in dessen Detailansicht „bereinigt“ werden.
Über eine Auswahl kann der Mehrwertsteuersatz des Angebotes oder der von verschiedenen Losen über eine Auswahlliste geändert werden. Hierbei bleibt der ursprüngliche, vom Bieter mit seinem Angebot erfasste Bruttobetrag in dessen GAEB-Datei und dessen Angebotsschreiben immer erhalten. Über den Nachtrag entsteht durch die Bereinigung der Mehrwertsteuer ein neuer Bruttobetrag, der dann für die weiteren Prozess in der Prüfung und Wertung, Ranglisten und Zuschlagserteilung genutzt werden kann. Mit dem Aufruf der Funktion innerhalb des Nachtrages zur Eröffnung ist sichergestellt, dass die Bereinigung der Mehrwertsteuer transparent für alle Bieter abgebildet wird. Die Funktion wird durch ein spezielles Recht abgesichert und ist damit nur für hierfür autorisierte Benutzer ausführbar. Eine Bereinigung der Mehrwertsteuer ist nur bei elektronischen Angeboten auf GAEB-Basis möglich!
Als Regel sollte gelten: Für Vergaben, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 ausgeführt (abgenommen, geliefert) werden, ist der Regelsteuersatz von 16% (ggfs. reduzierte Mehrwertsteuer von 5%) zugrunde zu legen. Für Vergaben, deren Fertigstellung erst ab dem Jahr 2021 vorgesehen ist, als Regelsteuersatz dann erneut 19% (ggfs. reduzierte Mehrwertsteuer von 7%) zu nutzen. Die passende Auswahl des bereinigte Mehrwertsteuersatz ist von der handelnden Person zu treffen, die Vergabeplattform kann diese nicht automatisch ermitteln.
Um eine Bereinigung der Mehrwertsteuer ausführen zu können, ist ein spezielles Recht mit dem Namen „Mehrwertsteuer bereinigen“ im Bereich Nachtrag zur Öffnung erforderlich.
Mit Aufruf der Funktion kann der Mehrwertsteuersatz aus einer Liste ausgewählt werden. Bei Vergaben mit Losen erfolgt die Auswahl pro Los. Es stehen als Auswahl die reduzierten Mehrwertsteuersätze 7% oder 5%, sowie die normalen Mehrwertsteuersätze von 19% oder 16% zur Verfügung.
Sie ändern den Mehrwertsteuersatz mit einem Doppelklick in der Spalte % MwSt. bereinigt.
Klicken Sie dann im Dialog auf Speichern. Der geänderte Mehrwertsteuersatz wird nun gespeichert. Es erscheint der Hinweis:
Klicken Sie nun bitte noch im Aktionenmenü rechts auf Speichern um die Änderungen zu diesem Bieter zu speichern.
Der bereinigte Mehrwertsteuersatz wird für den ausgewählten Bieter in die GAEB-Datenbank gespeichert. Der damit korrigierte Bruttopreis wird dann für die Ermittlung des nachgerechneten Angebotspreises und der Rangliste herangezogen.
Es wird für den Nachtrag immer automatisch das Kennzeichen "digitaler Angebotspreis geändert" gesetzt und der Kommentar "Mehrwertsteuersatz wurde bereinigt" in das Kommentarfeld des Bieters eingefügt.
Zum Abschluss muss der Nachtrag zur Öffnung nun noch beendet werden!
Den Mehrwertsteuersatz eines Angebotes / Loses erkennen Sie in den Details eine Firma, in der Spalte "MwSt." hinter der Angebotssumme. Wird dort der Wert "k.A." angezeigt, so
- hat die Firma keine Umsatzsteuer,
- hat die Firma als Umsatzsteuer 0 erfasst,
- handelt sich um eine Vergabe mit einem Excel-LV,
- handelt es sich um eine Vergabe ohne ava-sign,
Der ursprünglich vom Bieter erfasste Mehrwertsteuersatz bleibt bei dessen original GAEB-Angebotsdatei(en) und Angebotsschreiben immer erhalten, weshalb ein auch Ausdruck eines GAEB-LV mit Preisen in der Auswertung immer den ursprünglichen und nicht den bereinigten Mehrwertsteuersatz ausgibt!
Für Vergabe mit ava-sign und Excel-LVs gibt es keine GAEB-Datenbank in der die Umsatzsteuer als eigener Wert gespeichert wird. Hier wird nur die Bruttosumme gespeichert und diese Summe kann, ebenfalls über einen Nachtrag editiert werden, sofern der Benutzer das recht zum „Editieren von digitalen Angeboten“ hat. Der Benutzer muss den neuen und dann bereinigten Bruttobetrag mit dem neuen Mehrwertsteuersatz in diesem Fall selbst ausrechnen und eintragen. Die Dokumentation dieser Änderung im Rahmen des Nachtrages ist seit 2019 auf der Plattform.