Die interne GAEB-Prüfung wurde entwickelt, um Vergabestellen und deren Erfüllungsgehilfen bei der Erstellung korrekter GAEB-Dateien für Ausschreibungen zu unterstützen. Er dient daher nur zur Überprüfung von GAEB-Dateien der Austauschphase D83. Es können die GAEB-Versionen (GAEB 85, 90, 2000 und XML) geprüft werden.
Das folgende Bild zeigt eine GAEB-Datei ohne Meldungen bei der GAEB-Prüfung:
| Bitte beachten Sie: Die GAEB-Prüfung der Vergabeplattform prüft hierbei ob GAEB-Dateien für den Prozess der e-Vergabe geeignet sind. Hierbei kann es durchaus zu Hinweisen, Warnungen oder Fehlermeldungen in GAEB-Dateien kommen, die nach dem GAEB-Standard zwar korrekt (z.B. fehlende KANN-Felder, reines Kurztext-LV), für den Prozess der e-Vergabe aber unbrauchbar sind. |
Erläuterungen zu den angezeigten Meldungen
Es gibt folgende 4 unterschiedliche Meldungsklassen bei der GAEB-Prüfung:
Symbol
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Klasse
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Beschreibung
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Hinweise
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Diese Meldungen haben Informationscharakter. Hinweise beeinträchtigen die Funktionalität der GAEB-Datei für den Prozess der e-Vergabe nicht.
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Warnungen
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Diese Meldungen müssen überprüft werden. Warnungen können die Funktionalität der GAEB-Datei für den Prozess der e-Vergabe beeinträchtigen. Bitte korrigieren Sie diese mit einem entsprechenden AVA-Programm oder lassen Sie den Ersteller der GAEB-Datei dies entsprechend korrigieren.
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Fehler
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Diese Meldungen müssen behoben werden. Fehler beeinträchtigen die Funktionalität der GAEB-Datei für den Prozess der e-Vergabe. Bitte korrigieren Sie diese mit einem entsprechenden AVA-Programm oder lassen Sie den Ersteller der GAEB-Datei dies entsprechend korrigieren.
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OK
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Die GAEB-Datei kann für den e-Vergabe Prozess verwendet werden.
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Beispiele zu Meldungen bei der GAEB-Prüfung
In benannter Position soll der Bieter im Langtext vermutlich eine Textangabe machen. Das hierfür erforderliche Kennzeichen ist in der GAEB-Datei nicht vorhanden, es wurde lediglich eine Punktfolge (z.B. ’..............’ oder ’______’) eingefügt. Bieter die ein Angebot elektronisch abgeben möchten, können an dieser Stelle keine Bietertextergänzung einfügen. Dieser Hinweis schränkt die Funktionalität der GAEB-Datei zwar nicht ein, für den Prozess der e-Vergabe ist ein entsprechendes Kennzeichen für Bietertextergänzungen in GAEB-Dateien aber unbedingt erforderlich.
Laut GAEB-Standard sind in Hinweistexten keine Bietertextergänzungen zulässig. Hinweistexte dienen nur als Information. Sie sind vom Bieter nicht bearbeitbar. Für den Prozess der e-Vergabe darf in Hinweistexten keine Bietertextergänzung vorhanden sein.
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Es existiert eine Leerzeile, diese sollte mit dem entsprechenden Ausschreibungsprogramm gelöscht werden.
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Es existiert eine Position mit der Ordnungszahl „01.01.0010“, die keinen Langtext aufweist. Dieser muss ergänzt werden. Dieser Hinweis schränkt die Funktionalität der GAEB-Datei zwar nicht ein, für das Verfahren der e-Vergabe sind Langtexte zwingend erforderlich (siehe VOB/A §9)!"
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Eine Position muss eine Mengenangabe enthalten. Diese Warnung muss korrigiert werden.
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Dieser Hinweis schränkt die Funktionalität der GAEB-Datei zwar nicht ein, für den Prozess der e-Vergabe ist die Umsatzsteuer in GAEB-Dateien wünschenswert.
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Der Kurztext einer Position darf max. 9 Zeilen betragen. Diese Warnung sollte korrigiert werden.
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Hier handelt es sich nicht um eine GAEB-Datei, sondern um eine PDF-Datei. Diese kann nicht geprüft werden.
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Hier wurde eine Alternativposition ausgeschrieben, die hierzu gehörende Grundposition wurde aber nicht gefunden und ist vermutlich in der der GAEB-Datei nicht definiert.
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Hier wurde eine Position mit Preisen in der GAEB-Datei gefunden. Für den Prozess der e-Vergabe dürfen Positionen (außer bei Rahmenverträgen) keine Preise enthalten.
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Bei Rahmenverträgen muss eine GAEB DA83 mit Preisen als Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen hochgeladen werden. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen ein entsprechender Fehler angezeigt. Im Fehlerprotokoll wird dann die Meldung "In der Position "xx.xxxx" ist kein Preis angegeben!" angezeigt. Bitte erstellen Sie für die Auftragsart Rahmenvertrag eine DA83 mit Preisen über das von Ihnen verwendete AVA-System.
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| Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Bearbeitung der Vergabeunterlagen nicht abgeschlossen werden kann, wenn eine GAEB-Datei einen Fehler (Zeichen ) enthält. |